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   BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B   

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https://dejure.org/2020,44385
BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B (https://dejure.org/2020,44385)
BSG, Entscheidung vom 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B (https://dejure.org/2020,44385)
BSG, Entscheidung vom 18. November 2020 - B 13 R 297/19 B (https://dejure.org/2020,44385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - L 8 R 883/14

    Summierung von gewöhnlichen Leistungseinschränkungen - Benennungspflicht -

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    Zwar führt er gegen diese Verweisung das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.7.2018 (L 8 R 883/14) an, wonach die "Tätigkeit des Pförtners an der Nebenpforte" im Rahmen einer veränderten Arbeitswelt isoliert nicht mehr angeboten werde.

    Es kann offenbleiben, ob mit den Ausführungen zum Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.7.2018 (L 8 R 883/14) eine diesen Darlegungsvoraussetzungen genügende abstrakt-generelle Rechtsfrage - zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht - formuliert wird (vgl allgemein BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B - juris RdNr 8 mwN) und ob diese zum Zeitpunkt der Beschwerdebegründung trotz des Urteils des BSG vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 22, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) über die vom LSG Berlin-Brandenburg zugelassene Revision noch klärungsbedürftig war.

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    In seiner Beschwerdebegründung vom 11.2.2020 beruft sich der Kläger zunächst auf eine Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des BSG vom 19.8.1997 ( 13 RJ 55/96 - SozSich 1998, 112 ) .

    Zugleich kann dahinstehen, ob dieser Satz tatsächlich mit dem dem BSG (Urteil vom 19.8.1997 - 13 RJ 55/96 - SozSich 1998, 112 ) zugeschriebenen Rechtssatz unvereinbar ist, wonach "auch eine größere Summierung 'gewöhnlicher' Leistungseinschränkungen zur Benennungspflicht führen" kann.

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    Es kann offenbleiben, ob mit den Ausführungen zum Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.7.2018 (L 8 R 883/14) eine diesen Darlegungsvoraussetzungen genügende abstrakt-generelle Rechtsfrage - zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht - formuliert wird (vgl allgemein BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B - juris RdNr 8 mwN) und ob diese zum Zeitpunkt der Beschwerdebegründung trotz des Urteils des BSG vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 22, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) über die vom LSG Berlin-Brandenburg zugelassene Revision noch klärungsbedürftig war.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    Dies wäre aber schon aufgrund des vom Kläger an anderer Stelle der Beschwerdebegründung zitierten Urteils des 5. Senats des BSG vom 9.5.2012 (B 5 R 68/11 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 18) erforderlich gewesen, nach dessen Leitsatz bei zeitlich uneingeschränkt leistungsfähigen Versicherten eine Verweisungstätigkeit unverändert nur dann zu benennen ist, wenn sich wenigstens zwei "ungewöhnliche" Leistungseinschränkungen "summieren".
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    Dass der Kläger das Berufungsurteil inhaltlich für unrichtig hält, kann ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz sind ein oder mehrere entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG , des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21) .
  • BSG, 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B

    Anspruch auf Auszahlung ungekürzter Altersrente nach dem Tod der geschiedenen

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    Es kann offenbleiben, ob mit den Ausführungen zum Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.7.2018 (L 8 R 883/14) eine diesen Darlegungsvoraussetzungen genügende abstrakt-generelle Rechtsfrage - zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht - formuliert wird (vgl allgemein BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B - juris RdNr 8 mwN) und ob diese zum Zeitpunkt der Beschwerdebegründung trotz des Urteils des BSG vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 22, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) über die vom LSG Berlin-Brandenburg zugelassene Revision noch klärungsbedürftig war.
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz sind ein oder mehrere entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG , des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f; BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B
    Dass der Kläger das Berufungsurteil inhaltlich für unrichtig hält, kann ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 02.05.2017 - B 5 R 401/16 B

    Höhere Altersrente; Grundsatzrüge; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung

  • BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Rüge in der

  • BSG, 18.05.2016 - B 5 RS 10/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör -

  • BSG, 16.02.2021 - B 13 R 205/19 B

    Gewährung einer höheren Altersrente im Zugunstenverfahren unter Einstufung von in

    Diese Einschränkungen kann auch nicht durch die Berufung auf vermeintliche andere Verfahrensmängel (vgl BSG Beschluss vom 18.5.2016 - B 5 RS 10/16 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - juris RdNr 10) oder die Einkleidung in eine "Rechtsfrage" (vgl BSG Beschluss vom 18.11.2020 - B 13 R 297/19 B - juris RdNr 11) umgangen werden.
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